Bei der Einrichtung einer betriebliche Altersversorgung kommt oft diese Frage auf: Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei Direktversicherung?
[wpts_spin]Bei einer ausgezahlten Direktversicherung musss ein Teil der Summe an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es unerheblich ob Sie die Rente oder die Kapitalauszahlung wählen. Das wissen allerdings viele Arbeitnehmer nicht[/wpts_spin]
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Wie viel Geld muss ich an die Krankenkasse abgeben?
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[wpts_spin]Es werden im Regelfall die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Dies bedeutet: Im Alter zahlen Sie den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberbeitrag.[/wpts_spin]
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Wer muss später Beiträge an die Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen?
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Krankenversicherungspflicht besteht nur für gesetzlich versicherte Betriebsrentner. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf seine betriebliche Altersversorgung keine Beiträge an die Krankenkasse.[/wpts_spin]
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Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
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[wpts_spin]Zum 01.01.2020 trat das neue GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft. Das ist sehr erfreulich für viele Bezieher von Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge. Aktuell sind damit die ersten 164,50 EUR (2022) Beitragsfrei in KVdR (Krankenversicherung der Rentner. Der Freibetrag steigt in der Regel jedes Jahr ein wenig an.
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Wer bekommt den neuen KV-Freibetrag nicht?
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Wie im GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zu lesen ist, gilt der neue Freibetrag von 164,50 € (2022) nicht für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Laut dem Gesetzes gilt diese neue Regelung nur für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Nicht aber für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte.
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Gibt es bei der Kapitalauszahlung auch einen Freibetrag?
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Bei Kapitalzahlungen gilt die 1/120-stel Regelung. Die Auszahlung wird durch 120 geteilt. Der berechnete Betrag ist dann der Kapitalzahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu unterwerfen. Hier ist der Freibetrag entsprechend der Monatszahlung zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Sie erhalten 120.000 EUR ausgezahlt. Geteilt durch 120 ergibt 1.000 EUR. Davon wird der Freibetrag abgezogen und der Rest verbeitragt mit derzeit ca. 15,5%. Der KV-Betrag ist in diesem Beispiel ca.130 EUR und 10 Jahre lang zu zahlen.
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