Bei der Einrichtung einer Entgeltumwandlung kommt oft diese Frage auf: Wie lange zahlt man Krankenkassenbeitrage?
[wpts_spin]Zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags werden bei Rentnern, Arbeitnehmern und freiwillig Versicherten verschiedene Einnahmen berücksichtigt, unter anderem auch sogenannte Versorgungsbezüge. Auch bei Direktversicherungen kann es eine Beitragspflicht geben.[/wpts_spin]
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Was wird von der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) abgezogen?
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[wpts_spin]Es werden im Regelfall die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Dies bedeutet: Im Alter zahlen Sie den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberbeitrag.[/wpts_spin]
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Wer muss Krankenkassenbeiträge entrichten?
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Bei der Auszahlung einer Direktversicherung sind Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen von allen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Also auch Rentner, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse sind.[/wpts_spin]
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Neuer Freibetrag führt zu geringeren Abzüge bei Betriebsrenten
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[wpts_spin]Betriebsrenten sind generell für gesetzlich Krankenversicherte nur beitragspflichtig, wenn der monatliche Zahlbetrag „ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße“ übersteigt. Dies regelt Paragraf 226 Abs. 2 SGB V. Für 2022 beträgt der monatliche Freibetrag 164,50 EUR
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Wer profitiert nicht von der Beitragsentlastung?
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Bei mehreren Versorgungsbezügen wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt. Freiwillig Versicherte erhalten keinen Freibetrag. Wer privat krankenversichert ist in der Rente musst auf die Betriebsrente keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
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Gibt es bei der Kapitalauszahlung auch einen Freibetrag?
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Wird die Direktversicherung jedoch auf einmal ausgezahlt, so wird die Kapitalzahlung rechnerisch auf zehn Jahre verteilt. Auf den resultierenden Wert werden dann abzüglich des Freibetrags von 164,50 Euro die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
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