Bei der Einrichtung einer Entgeltumwandlung kommt oft diese Frage auf: Wie lauft die Auszahlung einer Direktversicherung?
[wpts_spin]Erhalten versicherungspflichtige Rentner Versorgungsbezüge, dann müssen sie aus diesen Einnahmen auch einen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte, an die Versorgungsbezüge ausbezahlt werden.[/wpts_spin]
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Was wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen?
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[wpts_spin]Später sind auf die Auszahlungen der Direktversicherung in der Regel auch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge fällig. Diese Abzüge schmälern die Auszahlungsbeträge.[/wpts_spin]
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Wer muss Krankenkassenbeiträge entrichten?
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Krankenversicherungspflicht besteht nur für gesetzlich versicherte Betriebsrentner. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf seine Entgeltumwandlung keine Beiträge an die Krankenkasse.[/wpts_spin]
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Neuer Freibetrag führt zu geringeren Abzüge bei Betriebsrenten
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[wpts_spin]Zum 01.01.2020 trat das neue GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft. Das ist sehr erfreulich für viele Bezieher von Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge. Aktuell sind damit die ersten 164,50 EUR (2022) Beitragsfrei in KVdR (Krankenversicherung der Rentner. Der Freibetrag steigt in der Regel jedes Jahr ein wenig an.
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Wer bekommt den neuen KV-Freibetrag nicht?
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Bei mehreren Versorgungsbezügen wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt. Freiwillig Versicherte erhalten keinen Freibetrag. Wer privat krankenversichert ist in der Rente musst auf die Betriebsrente keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
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Gibt es bei der Kapitalauszahlung auch einen Freibetrag?
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Bei Kapitalzahlungen gilt die 1/120-stel Regelung. Die Auszahlung wird durch 120 geteilt. Der berechnete Betrag ist dann der Kapitalzahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu unterwerfen. Hier ist der Freibetrag entsprechend der Monatszahlung zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Sie erhalten 120.000 EUR ausgezahlt. Geteilt durch 120 ergibt 1.000 EUR. Davon wird der Freibetrag abgezogen und der Rest verbeitragt mit derzeit ca. 15,5%. Der KV-Betrag ist in diesem Beispiel ca.130 EUR und 10 Jahre lang zu zahlen.
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Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung
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