Bei der Einrichtung einer betriebliche Altersversorgung kommt oft diese Frage auf: Ist die Auszahlung einer Direktversicherung Krankenversicherungspflichtig?
[wpts_spin]Erhalten versicherungspflichtige Rentner Versorgungsbezüge, dann müssen sie aus diesen Einnahmen auch einen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte, an die Versorgungsbezüge ausbezahlt werden.[/wpts_spin]
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Wie viel Geld muss ich an die Krankenkasse abgeben?
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[wpts_spin]Die genaue Höhe der einzelnen Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gilt jedoch der gesamte allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse.[/wpts_spin]
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Wer muss Krankenkassenbeiträge entrichten?
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Bei der Auszahlung einer Direktversicherung sind Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen von allen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Also auch Rentner, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse sind.[/wpts_spin]
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Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen
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[wpts_spin]Aufgrund des neuen Freibetrages in der KV sind die ersten 164,50 EUR (2022) KV frei. Erst auf darüber hinausgehende Betriebsrenten müssen Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden. Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent zahlen Betriebsrentner also nun ca. 25 Euro monatlich weniger Versicherungsbeiträge.
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Für wen gilt der neuer Freibetrag nicht?
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Bei mehreren Versorgungsbezügen wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt. Freiwillig Versicherte erhalten keinen Freibetrag. Wer privat krankenversichert ist in der Rente musst auf die Betriebsrente keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
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Gibt es bei der Kapitalauszahlung auch einen Freibetrag?
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Wird die Direktversicherung jedoch auf einmal ausgezahlt, so wird die Kapitalzahlung rechnerisch auf zehn Jahre verteilt. Auf den resultierenden Wert werden dann abzüglich des Freibetrags von 164,50 Euro die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
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