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bAV-Unterlagenservice: Direktversicherung übertragen

Sie verwalten die bAV Verträge im Unternehmen. Ein neuer Beschäftigter möchte seine Direktversicherung bei Ihnen weiterführen?

Oder ein Beschäftigter verlässt Ihr Unternehmen und Sie wollen den Vertrag auf ihn übertragen?

Wir erstellen Ihnen gern die nötigen Unterlagen für die Übertragung.

 

Versicherungsnehmerwechsel bei Austritt

Wechselt ein Beschäftigter seinen Arbeitgeber so stellt sich meist die Frage was mit dem bestehenden bAV-Vertrag passiert.

In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds wird in der Regel der Vertrag dem ausscheidenden Mitarbeiter mitgegeben. Die dazu nötigen Unterlagen erhalten Sie direkt beim Versicherer sobald Sie den Mitarbeiter wegen Austritt abmelden.

Noch einfach ist es einen bAV-Makler mit der Betreuung der Bestandsverträge zu beauftragen. Dies ist für Sie in der Regel kostenlos. Er übernimmt die nötigen Arbeiten und leitet die Abmeldung in die Wege.

Versicherungsnehmerwechsel bei Eintritt

Ein neuer Mitarbeiter bringt einen bAV-Vertrag mit und möchte diesen in Ihrem Unternehmen weiterführen. Was ist zu tun? Auch hier kann ein Arbeitgeber ganz einfach einen bestehenden Vertrag übernehmen.

Achtung! Haftungsfalle

Mit einem Versicherungsnehmerwechsel erfolgt die Übertragung eines bestehendem Vertrag auf den neuen Arbeitgeber. Damit steht dieser für die entsprechenden Leistungen gerade. Doch was passiert im Leistungsfall, wenn der Versicherer nicht (in voller Höhe) zahlt?

  • Beispiel 1: Der Beschäftigte hat eine Direktversicherung mit eingschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung. Nun wird er Berufsunfähig.  Doch der Versicherer verweigert evtl. die Leistung, da vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde.

Wer zahlt nun die BU-Rente? Richtig, der Arbeitgeber! Die Zusage an seinen Beschäftigten gilt unabhängig von der Leistung des Versicherers.

  • Beispiel 2: Der neue Beschäftigte hat einen Vertrag, der schon 20 Jahre alt ist und noch einen hohen Garantiezins hat, z.B. 3,25%. Selbstverständlich hat der Mitarbeiter ein hohes Interesse an einer weitere Besparung. Doch was passiert, wenn der Anbieter diese Garantie nicht mehr erfüllen kann? Dann kann dieser z.B. seine Leistungen reduzieren. Und wer steht dann für die Differenz ein?

Richtig, der Arbeitgeber im Rahmen der Subsidärhaftung! 

Ein Beispiel aus der Praxis ist dazu die Kölner Pensionskasse. Lesen Sie mehr dazu hier auf anwalt.de

Tipp: Beauftragen Sie einen unabhängigen bAV-Versicherungsmakler!

Dieser schaut sich für Sie vorab bestehende Verträge an und zeigt evtl. Risiken auf. Wenn Sie den Vertrag übernehmen möchten, erstellt er Ihnen dann alle nötigen Unterlagen inklusive der kompletten Dokumentation und der Entgeltumwandlungsvereinbarung.

Für rechtliche Fragen kann Ihnen ein bAV-Makler einen spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen. Je nach Vereinbarung mit Ihrem bAV-Makler ist ggf. eine kostenfrei Flatrate für die juristischen Fragen inklusive.

 

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ingrida sander

Ingrida Sander, Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

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