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Direktversicherung oder Unterstützungskasse?

Erfahren Sie mehr über die Unterschiede und Vorteile dieser beiden betrieblichen Altersvorsorgeformen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung im Alter. Zwei häufig genutzte Durchführungswege sind die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. In diesem Artikel beleuchten wir die einige der Unterschiede zwischen diesen beiden Modellen, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welche Option am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Direktversicherung

Unterstützungskasse (rückgedeckt)

Definition und Struktur

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitnehmer ist der Versicherungsnehmer und Begünstigte der Leistungen.

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird. Sie ist eine der ältesten Formen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.

SV-Freibetrag

Beiträge zur Direktversicherung und Unterstützungskasse sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.

(2024: 4% der BBG entsprechen 302 EUR monatlich)

Es ist eine gleichzeitige Nutzung beider Durchführungsweg möglich. Dann könnte man zweimal den SV-Freibetrag nutzen. Es könnte z.B. eine AG finanzierte Versorgung über eine Unterstützungskasse erfolgen und damit die Freibeträge für die Entgeltumwandlung per Direktversicherung verfügbar bleiben.  

Steuerfreibetrag

Es können bis zu 8% der BBG steuerfrei angespart werden.

(2024: 8% der BBG entsprechen 604 EUR monatlich)

Beiträge zur Unterstützungskasse können in unbegrenzter Höhe steuerfrei eingezahlt werden. Dies bietet insbesondere für gut verdienende Arbeitnehmer, Führungskräften und GGFs attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.

Leistungsanspruch

Der Arbeitnehmer hat einen direkten Anspruch auf die Versicherungsleistungen.

Der Arbeitnehmer hat keinen direkten Rechtsanspruch gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber. 

Arbeitgeberwechsel

Im Falle eines Jobwechsels kann die Versicherung einfach mitgegeben werden. Sie kann dann beitragsfrei gestellt, privat weitergeführt oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Alternativ ist auch Deckungskapitalübertragung (DKÜ) möglich.

Die Unterstützungskasse ist weniger flexibel bei Jobwechseln. Der Vertrag kann im Regelfall nicht einfach mitgenommen werden. Beim bisherigen Arbeitgeber fallen für die Verwaltung weiterhin jährliche Kosten an.

Kapitalauszahlung / Verrentung

Bei beiden besteht in der Regel die Wahl zwischen einer 100%igen Kapitalauszahlung oder Rentenauszahlung.

Tranchenauszahlung

Ist nicht möglich. Es kann max. 30 % als Kapitalauszahlung erfolgen und der Rest als Rente.

Je nach Anbieter ist eine Kapitalauszahlung über z.B. 3-10 Jahre möglich (Steuervorteil). 

Anwendung der 5tel Regelung

Nein, ist nicht möglich.

Ja, ist möglich.

Wie unterscheiden sich für den Arbeitgeber die Kosten?

Die Kosten für die Einrichtung einer Direktversicherung und einer Unterstützungskasse können sich erheblich unterscheiden. Hier sind die Hauptunterschiede:

Direktversicherung

Unterstützungskasse (rückgedeckt)

Einrichtungskosten

Die Einrichtung einer Direktversicherung ist in der Regel weniger kostenintensiv. 

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die zusätzliche Kosten für den Beitritt und die Verwaltung erhebt. Je nach Versorgungskreis fallen Kosten für versicherungsmathematische Gutachten und jährliche PSV-Beiträge an.

Vergleich und Fazit

Direktversicherung und Unterstützungskasse bieten unterschiedliche Vorteile und Herausforderungen. Die Direktversicherung punktet mit hoher Flexibilität und direktem Leistungsanspruch, während die Unterstützungskasse durch unbegrenzte steuerfreie Beiträge attraktiv ist. Die Wahl des passenden Modells hängt von individuellen Bedürfnissen, Einkommensverhältnissen und beruflichen Plänen ab.

Für eine fundierte Entscheidung ist es ratsam, sich von einem Experten für betriebliche Altersvorsorge beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist.

Häufig gestellte Fragen zu bAV-Lösungen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Was ist der Hauptunterschied zwischen Direktversicherung und Unterstützungskasse?

Der Hauptunterschied liegt in der steuerlichen Behandlung und der Flexibilität der Beitragsgestaltung.

Welche Vorteile bietet die Unterstützungskasse?

Sie bietet höhere steuerliche Vorteile.

Ist die Unterstützungskasse für jedes Unternehmen geeignet?

Ja, sie kann individuell an die Bedürfnisse jedes Unternehmens angepasst werden.

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Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Direktversicherung im Vergleich zur Unterstützungskasse. Unsere Experten stehen bereit, um Sie individuell zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten.

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