Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgelt- oder Nettolohnoptimierung, können das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und somit auch seine Ansprüche aus der Sozialversicherung sinken.
Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer u.a. im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit geringere Leistungen aus der Sozialversicherung erhält.
Die Nettolohnoptimierung schließt die Versorgungslücke, die im Falle von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entsteht!
Welche Auswirkungen hat die bAV auf die Sozialversicherungsleistungen?
Diese Grafik gibt einen Überblick über die beispielhafte Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf wesentliche Leistungen der Sozialversicherung. Durch die SV-Ersparnis in der Ansparphase reduzieren sich ggf. die Leistungen aus der gesetzl. Altersrente, dem Arbeitslosengeld, der Erwerbsminderungsrente und dem Krankengeld. Die Zahlen sind jedoch stark abhängig von den individuellen Eckdaten (Alter, Beitrag etc.).
Arbeitslosigkeit und Krankentagegeld (KTG) ab dem 43.Tag
Als Arbeitgeber können Sie die Reduzierung des Arbeitslosengeldes und die Krankentagegeldlücke Ihrer Beschäftigten schließen!
Beispielrechnung
Ein(e) Kunde(in) sichert ihre/seine monatliche Leistungslücke des Krankentagegeldes in Höhe von
125Euro und des Arbeitslosengeldes in Höhe von 75 Euro ab.
Anhand dieser Summen ergeben sich folgende Beiträge:
KTG 125 Euro × 3,88 % = 4,85 Euro
ALV 75 Euro × 8,64 % = 6,48 Euro
Gesamt 11,33 Euro
Antragstellung
Die Antragstellung ist ganz einfach. Es wird ein Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen. Die Absicherung ist pro Monat bis zu 600 EUR möglich. Alle Beschäftigte mit bestehender Entgeltumwandlung können eingeschlossen werden.
Gib es Wartezeiten?
- Keine Wartezeit bei der Arbeitsunfähigkeit
- 3 Monate Wartezeit bei der Arbeitslosigkeit
Gibt es Karenzzeiten?
- 42 Tage Karenzzeit bei der Arbeitsunfähigkeit
- Keine Karenzzeit bei der Arbeitslosigkeit
Wie lang ist die Leistungsdauer?
- Bei der Arbeitsunfähigkeit max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren aufgrund derselben Erkrankung
- Bei der Arbeitslosigkeit ist die Leistungsdauer abhängig vom Alter:
- 15-50 Jahre: max. 12 Monate
- 51-55 Jahre: max. 15 Monate
- 56-58 Jahre: max. 18 Monate
- 59-67 Jahre: max 24 Monate
Vertragsänderungen
Vertragsänderungen wie z. B. Änderungen in den monatlichen Leistungslücken, die An- oder Abmeldung
von versicherten Personen oder die Änderung von personenbezogenen Daten können einfach in einem Online Portal vorgenommen.
Welche Haftung könnte sich für den Arbeitgeber ergeben?
Haben Sie Ihre Beschäftigten über die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen informiert? Jetzt und in der Rente? Haben Sie eine entsprechende schriftliche Beratungsdokumentation von allen Beschäftigten?
Oder sollen wir dies für Sie erledigen?
Ihre Vorteile mit einem bAV-Makler
Große Tarifauswahl
Wir können auf nahezu alle bAV-Tarife der Gesellschaften zugreifen und diese für Sie im Detail vergleichen. Dazu nutzen wir spezielle Softwarelösungen für einen optimalen Vergleich.
Keine Kosten
Ein bAV-Versicherungsmakler kostet Sie nichts. Er erhält für neue Verträge und/oder die Vertragsbetreuung von den Gesellschaften seine Vergütung.
Hoher Zusatznutzen
Wir unterstützen Sie bei der internen Kommunikation. Gemeinsam mit Ihnen, HR und ggf. dem Betriebsrat arbeiten wir eine attraktive Versorgungsordnung aus. Wir übernehmen die Kommunikation und erstellen für jeden Beschäftigen eine Beratungsdokumentation. Bei der Verwaltung können wir den Arbeitsaufwand bei HR stark reduzieren.
Digitale bAV-Verwaltung
Wir bieten Ihnen auf Wunsch ein modernes, kostenloses bAV-Verwaltungsportal an. Damit sind alle Vorgänge mit ein paar Klicks einfach umsetzbar. Auch bestehende Verträge können hinterlegt werden. Wir digitalisieren die bAV!
Ein Ansprechpartner
Wir kümmern uns bei Bedarf und in Absprache mit Ihrer Personalabteilung ggf. auch um alle bestehenden Verträge, egal bei welcher Gesellschaft diese sind. HR wird entlastet, da alle Fragen aus der Belegschaft direkt von uns als bAV-Makler beantwortet werden.
Absolute Unabhängigkeit
Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig von den Versicherungsgesellschaften und Anbietern. Wir kennen die Unterschiede zeigen Ihnen diese auf.
Kontaktformular für Ihre Anfrage an einen bAV-Experten
Hier können Sie uns Ihre Anfrage senden.
Unsere bAV-Experten unterstützen Sie gern!
Ingrida Sander, Geschäftsführerin
Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH
Telefon: 06483-2424-900
Email: info@bav-makler.com